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    Sekundarstufe I

    1.1 Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 13, im Sekundarbereich I die Schuljahrgänge 5 bis 10 (§§ 5 und 11 NSchG). Sonderregelungen für Gymnasien sind durch Gesetz bestimmt (§ 179 NSchG).

    1.2 Das Gymnasium baut auf der Grundschule auf. Der Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Grundschule in das Gymnasium ist durch Bezugsverordnung zu a und Bezugserlass zu b geregelt.

    1.3 Die Zügigkeit des Gymnasiums wird durch Bezugsverordnung zu c bestimmt.

     

    Aufgaben und Ziel

    2.1 Das Gymnasium hat wie alle Schulformen die Aufgabe, den im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegten Bildungsauftrag zu erfüllen. Die besondere schulformbezogene Aufgabe ist in § 11 Abs. 1 NSchG festgelegt.

    2.2 Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums sind in den Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curricularen Vorgaben nach Bezugserlass zu d festgelegt. Besuchen Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung das Gymnasium, so gelten bei zieldifferentem Unterricht die Bestimmungen der Förderschule des entsprechenden Förderschwerpunkts.

    2.3 In den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die Interessen entwickeln sowie die Einstellungen und Erfahrungen gewinnen, die für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erforderlich und Grundlage für eine Erfolg versprechende Mitarbeit in der gymnasialen Oberstufe sind.

    2.4 Am Gymnasium wird der Unterricht gemäß Nr. 3 erteilt. Die Schule kann in den Schuljahrgängen 8 bis 10 für die verschiedenen Klassen Unterricht mit besonderem Schwerpunkt oder Wahlpflichtunterricht einrichten, um den Schülerinnen und Schülern erste Erfahrungen mit der Fächerwahl nach Neigung und Fähigkeit sowie mit der Bildung von Lernschwerpunkten zu ermöglichen.

    2.5 Die Arbeit in der Schule darf nicht nur auf Leistungen im kognitiven Bereich ausgerichtet sein, sondern muss zugleich emotionale und  kreative Fähigkeiten fördern, muss sich um die Herausbildung sozialer und humaner Verhaltensweisen und Einstellungen bei den Schülerinnen und Schülern bemühen und die soziale Integration fördern. Dieser Zielsetzung dienen der Unterricht, aber auch andere Formen des Umgangs miteinander in der Schule, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich an den schulischen Belangen zu beteiligen und an den für sie wesentlichen Entscheidungsprozessen angemessen mitzuwirken. Ihr dient ferner ein Schulleben, das Anregungen und Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung gibt und das die Teilnahme am politischen, kulturellen und sportlichen Leben der Gemeinde unterstützt.

    2.6 Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums hat gesellschaftlich relevante Fragestellungen in einer Weise zu berücksichtigen, dass den Schülerinnen und Schülern ihre Bedeutung für die eigene Entwicklung einsichtig wird. Eine wesentliche Aufgabe der

    Schule besteht darin, die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu bewegen, sich auch in Verantwortung für die künftigen Generationen sachgerecht und aktiv für den Erhalt der natürlichen Umwelt einzusetzen sowie für gute Beziehungen und Toleranz unter den Menschen verschiedener Nationen, Religionen und Kulturkreise einzutreten. Außerdem ist die Gleichberechtigung der Geschlechter durch eine Erziehung zu partnerschaftlichem Verhalten zu fördern, das einseitigen Rollenorientierungen in den Familien, im Beruf und in der Gesellschaft entgegenwirkt.

    2.7 Im Einzelnen sollen die Schülerinnen und Schüler

    • ein tragfähiges Grundwissen erwerben und anwenden;
    • über elementare Fertigkeiten sicher verfügen;
    • über den Umgang mit Gegenständen und konkreten Sachverhalten sowie in Auseinandersetzung mit Anschauungen und Erfahrungen zu  Erkenntnissen gelangen;
    • die Fähigkeit zu problemlösendem, abstrahierendem, Zusammenhänge erfassendem und produktivem Denken altersgemäß entwickeln;
    • die Fähigkeit zu begrifflichem, urteilendem und schließendem Denken altersgemäß entwickeln;
    • an geistiger Auseinandersetzung und Aktivitäten im musisch-kulturellen Bereich Interesse und Freude gewinnen;
    • entsprechende selbstständige Lernbereitschaft entwickeln und mit Erfolgen, aber auch Misserfolgen eigenen Lernens und eigener Tätigkeit   sowie mit Erfolgen und Misserfolgen anderer angemessen umgehen lernen;
    • Erfahrungen mit individuellen Neigungen und individueller Leistungsfähigkeit sowie mit individuellen Sichtweisen gewinnen;
    • sozialbestimmte Verhaltensweisen erkennen und soziale Beziehungen gestalten lernen;
    • in einer Gruppe arbeiten und dabei Verantwortung übernehmen lernen;
    • sich an der Gestaltung von Schule und an schulischen Entscheidungsprozessen altersgemäß beteiligen;
    • auf die Anforderungen in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet und für ihre Aufgabenbereiche motiviert werden;
    • die gesellschaftliche Bedeutung der Berufs- und Arbeitswelt erkennen und erste Einblicke in sie erhalten;
    • altersgemäß in die in dem Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes genannten Wertvorstellungen und Normen eingeführt und fähig werden, über sie zu reflektieren, kritisch zu wählen und sich zu entscheiden.

    2.8 Die Zielsetzungen und Aufgaben in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums lassen sich nur verwirklichen und erfüllen, wenn die Erziehungsberechtigten an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozessen beteiligt werden.

    Gymnasium Werlte

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    Leitbild

    Das Gymnasium Werlte möchte ein Ort des Lehrens und Lernens, aber auch ein Ort der Begegnung und der Erfahrung sein. Die Kommunikation aller an Schule Beteiligten ist das Ziel des Gymnasiums Werlte. In diesem Sinne gilt für das Gymnasium Werlte die Aussage von Friedrich Dürrenmatt (1921-1990) als zentrales  Leitziel:

    „Der schnellste Weg, um über eine Sache klar zu werden, ist das Gespräch.“

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